Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Heiratsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Sterbeurkunde enthält

  • den Familiennamen und den Vornamen der/des Verstorbenen,
  • akademische Grade,
  • das Geschlecht,
  • den letzten Wohnort,
  • den Tag und den Ort der Geburt,
  • den Zeitpunkt und den Ort des Todes,
  • die letzte Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft und Daten der Hinterbliebenen/des Hinterbliebenen sowie
  • optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft.

Ausführliche Informationen zum Thema "Ausstellung einer Sterbeurkunde/internationalen Sterbeurkunde" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr