Was ist eigentlich ein Legalisator?
Er ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge , Darlehensverträge etc., zuständig.
Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen.
Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig. Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Schwoich wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Legalisierungsgebühr:
Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz vom 27. April 2023, BGBl. II Nr. 135/2023, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
- bei einem Wert bis 700 Euro mit .................................................................... 3 Euro,
- bei einem Wert über 700 Euro bis 3 000 Euro mit ......................................... 7 Euro,
- bei einem Wert über 3 000 Euro bis 7 000 Euro mit ...................................... 9 Euro,
- bei einem Wert über 7 000 Euro bis 35 000 Euro mit ................................ 24 Euro,
- bei einem Wert über 35 000 Euro mit ........................................................... 31 Euro,
- bei unbestimmtem Wert mit ............................................................................ 3 Euro.
Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinender Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisatorgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der oben angeführten Gebühren. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr (Stempelgebühr) in Höhe von 21,- Euro zu entrichten.
Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.