Partnerschaftsurkunde

Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Partnerschaftsurkunde enthält

  • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
  • ihr Geschlecht,
  • den Tag und Ort ihrer Geburt,
  • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
  • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
  • das Datum der Ausstellung und
  • die Namen der Beamtin/des Beamten.

Hinweis

Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr