Führerscheinbehörden in Österreich

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

In Führerscheinangelegenheiten (z.B. Ausstellung von Führerscheinduplikaten) sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate sowie die Landespolizeidirektionen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich zuständig.

Die Kontaktdaten aller österreichischen Führerscheinbehörden können über folgenden Link abgerufen werden:

Führerscheinbehörde – Abfrage

Geben Sie entweder die Postleitzahl oder den Namen der betreffenden Gemeinde ein. Gibt es mehrere Orte mit derselben Postleitzahl, wählen Sie den richtigen Ort aus der Liste aus. Anschließend wird die für diesen Ort zuständige Behörde, deren Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Website angezeigt.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr