L17 – Verpflichtende Schulungen in der Fahrschule

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Begleitende Schulungen

Während der Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule (→ WKO) absolviert werden:

  • Nach 1.000 km Ausbildungsfahrt:
    Erste begleitende Schulung
  • Nach 2.000 km Ausbildungsfahrt:
    Zweite begleitende Schulung

An den Schulungen müssen sowohl die Bewerberin/der Bewerber als die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil (Ausbildungsfahrt) und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einer Ausbilderin/einem Ausbilder.

Die Fahrtenprotokolle müssen zu diesen begleitenden Schulungen mitgenommen werden.

Perfektionsschulung

Nach mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt.

Die Bewerberin/der Bewerber absolviert im Beisein der Begleitperson Schulfahrten in einem Fahrschulauto. Bei dieser Schulung wird auch eine Fahrprüfung simuliert (drei Unterrichtseinheiten).

Ausführliche Informationen zur Anmeldung zur Fahrprüfung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr