Urteil

Im juristischen Sinn ist ein Urteil eine gerichtliche Entscheidung, für die besondere Formen vorgeschrieben sind. Es enthält den Urteilskopf, den Urteilsspruch und seine Begründung sowie die Unterschrift der Richterin/des Richters und der Schriftführerin/des Schriftführers.

Hinweis

Während im Strafverfahren das Urteil mündlich verkündet und begründet und erst danach niedergeschrieben wird, wird es im Zivilverfahren meist nur schriftlich ausgefertigt und den Parteien zugestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Urteilsverkündung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr