RSb-Brief (rsb brief)

Sinnverwandter Begriff: weißer Brief

Ein RSb-Brief (Rückscheinbrief weiß) ist ein behördliches Schriftstück, das auch an eine Ersatzempfängerin/einen Ersatzempfänger zugestellt werden kann ("Zustellung auch an Ersatzempfängerin/Ersatzempfänger").

Ersatzempfängerin/Ersatzempfänger ist jede erwachsene Person, die in der gleichen Wohnung wie die Empfängerin/der Empfänger wohnt. Zudem ist es möglich, einer anderen Person eine Vollmacht zur Entgegennahme des Briefes zu erteilen, wenn dies nicht durch einen Vermerk auf dem Dokument ausgeschlossen ist.

Auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber der Empfängerin/des Empfängers, die zur Annahme der Sendung bereit sind, können Ersatzempfängerinnen/Ersatzempfänger sein.

Ist die Empfängerin/der Empfänger ortsabwesend und kann deshalb von der Zustellung nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen, weil der Brief an eine Ersatzempfängerin/einen Ersatzempfänger zugestellt wurde, ist die Ersatzzustellung unwirksam.

Beispiel

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr