Adressänderung: Sozialamt

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Mindestsicherung beziehen, müssen Sie einen geplanten Umzug immer Ihrer persönlichen Sozialreferentin/Ihrem persönlichen Sozialreferenten – am besten persönlich innerhalb Ihres Vorsprechtermins – melden.

Wenn Ihr nächster Termin beim Sozialamt erst nach einem etwaigen Umzug anberaumt ist, müssen Sie jedenfalls den Termin bei Ihrem ehemals zuständigen Sozialamt wahrnehmen, auch wenn Ihre neue Wohnadresse im Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialamtes liegt.

Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland gelten andere Voraussetzungen und Richtsätze für die Mindestsicherung. Für einen weiteren Bezug müssen die Bezugskriterien auch nach dem Umzug gegeben sein.

Fristen

Ehestmöglich

Zuständige Stelle

Ihre zuständige Sozialreferentin/Ihr zuständiger Sozialreferent beim Sozialamt, der oder die vor Ihrem Umzug für Ihre Angelegenheiten zuständig war

Das Sozialamt ist:

Verfahrensablauf

Sie müssen der/dem für Sie zuständigen Referentin/Referenten über Ihre Umzugspläne Auskunft geben oder den getätigten Umzug bei Ihrem nächsten Termin im Sozialamt melden.

Ihre Referentin/Ihr Referent wird dann für Sie einen Termin beim Sozialreferat bzw. Sozialamt, das nach Ihrem Umzug für Ihre neue Wohnadresse zuständig ist, vereinbaren und Ihnen die genaue Adresse dieser Behörde nennen.

Fragen Sie Ihre Referentin/Ihren Referenten nach den mitzubringenden Unterlagen, die Sie beim ersten Termin in Ihrem neu zuständigen Sozialamt benötigen.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich zu Ihrer Sozialamt-Terminkarte:

Bestätigung der Meldung an der neuen Wohnadresse

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

Für die Adressänderung beim Sozialamt fallen keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie Ihr vermutliches Umzugsdatum schon im Vorhinein angeben, ist es für Ihre Referentin/Ihren Referenten einfacher, rasch einen Termin beim neu zuständigen Sozialamt für Sie zu vereinbaren.

Die Abwicklung der Sozialhilfe/Mindestsicherung ist in Österreich Bundesländersache, daher ist es ratsam, sich genau über die Abläufe in dem für Sie relevanten Bundesland zu informieren.

Rechtsgrundlagen

Die entsprechenden Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsgesetze der Bundesländer.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr