Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Heiratsurkunde enthält

  • die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
  • optional akademische Grade/Standesbezeichnung,
  • Vornamen,
  • sonstige Namen,
  • ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
  • Tag und Ort der Geburt,
  • optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
  • den Tag und den Ort der Eheschließung.

In der Heiratsurkunde werden außerdem

  • Auflösung, Nichtigerklärung einer Ehe und
  • namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (wie eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)

festgehalten.

Ausführliche Informationen zur Ausstellung einer Heiratsurkunde oder internationalen Heiratsurkunde finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr