Geschäftsfähigkeit

Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

Hinweis

Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr