Fahrzeug-Genehmigungsdokument

Im Zuge der Kfz-Zulassung oder bei Änderungen von Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) wird der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung mit dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug verbunden. Beides zusammen wird als "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" bezeichnet.

Genehmigungsnachweis ist dabei z.B. der Typenschein oder (bei einzeln genehmigten Fahrzeugen) die Einzelgenehmigung oder (bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung) der Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr