Informationen über den neuen Wohnort

Informationen über den neuen Wohnort, wie z.B. über Schulen, medizinische Versorgung und Sportvereine, sind auf den Websites der Städte und Gemeinden verfügbar. Die Homepage der entsprechenden Stadt bzw. Gemeinde kann über die oesterreich-Behördensuche abgerufen werden:

Behördenadresse – Abfrage

Wählen Sie in der oesterreich-Behördensuche zuerst den gesuchten Behördentyp aus. Mit dem Begriff "Behörden meiner Gemeinde" werden alle Behörden der entsprechenden Stadt bzw. Gemeinde mit ihren Kontaktdaten angezeigt. Nachdem der Behördentyp ausgewählt wurde, klicken Sie auf "Abfragen". Geben Sie danach die Postleitzahl des entsprechenden Ortes oder den Namen der gesuchten Gemeinde ein und klicken Sie erneut auf "Abfragen".

Manchmal finden Sie mehrere Orte mit derselben Postleitzahl. Sie erhalten dann eine Liste, aus der Sie den richtigen Ort auswählen können.

Sobald Sie den Ort ausgewählt haben, wird in der Behördenliste der Magistrat bzw. das Gemeindeamt des Ortes angezeigt (meist unter der Überschrift "Marktgemeindeamt", "Stadtgemeindeamt", "Stadtamt" oder "Magistrat"). In den Kontaktdaten des Magistrats bzw. des Gemeindeamts finden Sie u.a. einen Link zur "Homepage" des Ortes. Über diesen Link gelangen Sie zur Homepage der Stadt bzw. Gemeinde, wo Sie die gewünschten Informationen abrufen können.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr