Adressänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)

Hinweis

Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS (ab 1.1.2024 OBS)

Wenn Sie an Ihrem Hauptwohnsitz für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich sind, genügt es, die Änderung des Namens, der Adresse oder Zahlweise der ORF-Beitrags Service GmbH (ehemalsige GIS) zu melden.

Detaillierte Informationen zum ORF-Beitrag  finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Änderung (→ OBS)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr