Verwaltungsstrafe

Eine Verwaltungsstrafe wird wegen Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde verhängt.

Im Verwaltungsstrafgesetz gibt es drei Strafarten: Geldstrafe (häufigste Form), Freiheitsstrafe (unter bestimmten Voraussetzungen) und Verfall.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verwaltungsstrafen" und "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

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Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr