Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung

Allgemeine Informationen

Begünstigten behinderten Menschen (→ USP) oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkberechtigung ein Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss kann jedoch nur gewährt werden, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.

Die Kosten für die Erlangung einer Lenkberechtigung können bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent übernommen werden.

Zuständige Stelle

Die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Mobilitätsförderungen (→ SMS)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr