Landesverwaltungsgericht Kärnten

LvWG-Kaernten

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder von den Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen. 

Präsidium

Präsident: Mag. Armin Ragoßnig
Vizepräsidentin: Dr. Tanja Koenig-Lackner

Adresse

Landesverwaltungsgericht Kärnten
Fromillerstraße 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Kontakt

Telefon: +43 463 54350
Fax: +43 463 54350-29
E-Mailpost@lvwg-ktn.gv.at 
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Rechtsgrundlagen

Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz (K-LvwGG) – LGBl. 55/2013

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr