Vom Land Tirol wurde eine Entlastungsmaßnahme für Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zur Abfederung der gestiegenen Wohn-, Heiz- und Energiekosten beschlossen.
Der Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 zusammen.
Antragstellung
01.03. – 30.09.2024
Alle Haushalte, die den Heiz- oder Energiekostenzuschuss 2023 bekommen haben, erhalten im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation bzw. der Haushaltszusammensetzung, ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.
Für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich.
Die Auszahlung des Tirol-Zuschusses erfolgt gestaffelt. Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024
Voraussetzungen:
- Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherung/Grundversorgung beziehen
- BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen
Einkommensgrenze Heizkostenzuschuss 2024 |
Personen im Haushalt | Einkommen pro Monat | Zuschusshöhe |
alleinstehende Personen | € 1.200,00 | € 250,00 |
Ehepaare, Lebens- u. Wohngemeinschaften | € 1.900,00 | € 250,00 |
jede weitere Person | € 350,00 | € 250,00 |
Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024
Voraussetzungen:
- Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol, auch MindestsicherungsbezieherInnen
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Grundversorgung beziehen
- BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen
Einkommensgrenze Wohnkostenzuschuss 2024 |
Einkommensgrenze I |
Personen im Haushalt | Einkommen pro Monat | Zuschusshöhe |
alleinstehende Personen | € 1.200,00 | € 350,00 |
Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften | € 1.900,00 | € 450,00 |
jede weitere Person | € 500,00 | € 100,00 |
Einkommensgrenze II |
Personen im Haushalt | Einkommen pro Monat | Zuschusshöhe |
alleinstehende Personen | € 1.700,00 | € 300,00 |
Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften | € 2.400,00 | € 375,00 |
jede weitere Person | € 500,00 | € 75,00 |
Einkommensgrenze III |
Personen im Haushalt | Einkommen pro Monat | Zuschusshöhe |
alleinstehende Personen | € 2.200,00 | € 250,00 |
Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften | € 3.100,00 | € 300,00 |
jede weitere Person | € 500,00 | € 50,00 |
Erforderliche Unterlagen (nur bei Neuantrag)
aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente.
Weitere detaillierte Informationen und die Richtlinien sind auf der Homepage des Landes ersichtlich: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/