Anonyme Geburt

Seit 2001 ist es in Österreich möglich, ein Kind in einem Krankenhaus anonym, also ohne dass die Kindesmutter ihren Namen nennen muss, auf die Welt zu bringen. Das Kind wird in der Regel anschließend vom Kinder- und Jugendhilfeträger (früher: Jugendamt) an Adoptiveltern vermittelt. Durch die anonyme Geburt soll die Gesundheit von Mutter und Kind durch medizinische Betreuung und soziale Beratung gesichert werden. Auch die medizinische Vor- und Nachbetreuung der Mutter ist anonym möglich.

Nach der Geburt übernimmt vorerst der Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für das Kind. Die Mutter hat nach der Geburt sechs Monate Zeit sich zu melden, falls sie die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig machen möchte. Bleibt die Mutter anonym, wird die Adoption rechtskräftig.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Beratung und Vorbereitung auf die Geburt" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Daneben gibt es die Möglichkeit, ein Kind in einer sogenannten "Babyklappe" (auch "Babynest" genannt) abzugeben. Da bei der anonymen Geburt medizinische Betreuung besteht, ist diese aber der Babyklappe auf jeden Fall vorzuziehen. 

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Rechtsgrundlagen

§§ 195, 211 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz



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Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
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