Allgemeines zum Bauen

In Österreich unterliegen die Bauordnungen und Förderungsvorschriften der Landesgesetzgebung, d.h. es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden.

Da es schon beim Erwerb des Grundstücks, der Organisation des Bauvorhabens, den Einreichkriterien für Baubewilligungen und in Finanzierungsfragen eine Menge zu beachten gilt, empfiehlt sich eine sorgfältige und durchdachte Planung. Sie sollten in jedem Fall Expertinnen/Experten (Baufirmen, Architekturbüros etc.) zu Rate ziehen und die Informationsmöglichkeiten Ihrer Gemeinde nutzen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr