Bauamt

Hinweis zur Akteneinsicht:

Die Parteien (§ 8 AVG, § 33 TBO) haben ein subjektives Recht auf Einsicht in die ihre Rechtssache betreffenden Akten. Aus § 17 AVG ergibt sich das Recht auf Abschrift sowie das Recht, Kopien oder Ausdrucke erstellen zu lassen.

Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, vereinbaren Sie vorher einen Termin!

Eine vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen einerseits Wartezeiten und verhindert andererseits einen neuerlichen Gang zum Bauamt der Gemeinde Schwoich in all jenen Fällen, in denen sich beispielsweise der Akt zur Erstellung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen befindet oder das Bauamt aufgrund von Absenzen (Bauverhandlungen, Lokalaugenscheine etc.) nicht besetzt ist.

Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
AdresseDorf 1
6334 Schwoich
ZimmerParterre
Telefon+43 5372 58113 15
E-Mail (offiziell)bauamt@schwoich.at

Bauamtsleiter

Payr Peter
Kontaktdaten von Peter Payr
FunktionBürgermeister, Kulturreferent
NamePeter Payr
Telefon+43 5372 58113
Mobiltelefon+43 664 2330332
E-Mailbgm@schwoich.at
StraßeDorf 1
BerufBürgermeister, Bauamtsleiter

Ansprechperson

Dullnig Johannes
Kontaktdaten von Ing. Johannes Dullnig
NameIng. Johannes Dullnig
Telefon+43 5372 58113 15
Faxnummer+43 5372 58650
E-Mailbauamt@schwoich.at
StraßeDorf 1

Formulare

Verordnungen