Anbringen

Das „Anbringen“ stellt einen Sammelbegriff für Anträge, Gesuche, Anzeigen oder Beschwerden verwendet. Grundsätzlich handelt es sich um eine offizielle Kommunikation zwischen einer Behörde und einem Antragssteller.

Abringen werden in § 13 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt.

Kann ein Anbringen zurückgezogen werden?

Ja, Anbringen können unabhängig vom Status des Verfahrens zurückgezogen werden.



Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Paragraph 13 (2) 

Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Peter Payr