Aufgrund der grundlegenden Änderungen bei der Müllentsorgung (Umstellung auf Verwiegung und Einführung der Speiseresteentsorgung) musste die Abfallgebührenverordnung entsprechend angepasst werden.
Es ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
- Müllgrundgebühr: Vierteljährliche Vorschreibung für das laufende Quartal (1/4 der jährlichen Grundgebühr)
- Speiseresteentsorgung: Vierteljährliche Vorschreibung für das laufende Quartal (1/4 der jährlichen Grundgebühr)
- Restmüllentsorgung: Vierteljährliche Abrechnung nach Gewicht, d.h. im zweiten Quartal werden die Monate Jänner - März abgerechnet
Grundlage für die Vorschreibung ist die im Dezember beschlossene Abfallgebührenverordnung 2026. Detaillierte Informationen zu den Abfallgebühren, insbesondere zu den in den Vorschreibungen erwähnten Einwohnergleichwerten (EGW), finden Sie im nachstehenden Link.
Abfallgebührenverordnung.pdf herunterladen (0.21 MB)
Info_Kosten.pdf herunterladen (0.61 MB)