Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 25.02.2025 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.
Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2025.pdf herunterladen (0.16 MB)
Fragen und Antworten betreffend Heizkostenzuschuss_2025.pdf herunterladen (0.61 MB)
Informationsblatt_zur_Einkommensberechnung_Heizkostenzuschuss_2025.pdf herunterladen (0.12 MB)
Antragsformular_HKZ_2025.pdf herunterladen (0.3 MB)